Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

Gegen Bezahlung der vereinbarten Vergütung wird dem Lizenznehmer das persönliche, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die Online-Software LP21-Tool (nachfolgend «Software» genannt) samt der dazu in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form abgegebenen Dokumentation auf einem dafür geeigneten und beim Lizenznehmer installierten Informatiksystem (im folgenden «Lizenznehmersystem» genannt), während der Lizenzzeit bestimmungsgemäss zu gebrauchen.

2. Umfang der Nutzung

«Bestimmungsgemässer Gebrauch» im Sinne dieser Lizenzbedingungen umfasst abschliessend: das vollständige oder teilweise Laden, Einspeichern, Übertragen, Umwandeln, Ablaufen und Wiedergeben der Software in maschinell lesbarer Form auf dem Lizenznehmersystem zum Zweck der Ausführung der Software-Instruktionen für die Verarbeitung von Daten des Lizenznehmers; die Verwendung der Dokumentation im Zusammenhang mit dem bestimmungsgemässen Gebrauch der Software.

3. Registrierung

Der Lizenznehmer hat sich für eine Lizenz der Software online über die Homepage www.lp21-tool.ch zu registrieren. Nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr erfolgt die Freischaltung durch den Lizenzgeber.

4. Zugang, Login und Systemvoraussetzungen

Für die Anwendung der Software sind folgende Voraussetzungen auf Seiten des Anwenders notwendig: aktueller Browser wie Chrome, Safari, Firefox, Edge Chromium. Der registrierte Lizenznehmer erhält pro bezahlte Lizenz der Software einen eigenen Login-Namen.

5. Lizenzgebühren

Die Lizenzgebühr bemisst sich gemäss den im Zeitpunkt des Bestellvorgangs publizierten Modulkosten. Die Lizenzgebühren gelten jeweils für ein Jahr (365 Tage) ab Beginn der Lizenz. Der Lizenzgeber kann die Lizenzgebühren jederzeit ändern. Für bestehende Lizenznehmer gelten die neuen Gebühren im Fall der Erneuerung der Lizenz jeweils ab dem neuen Lizenzjahr.

6. Erweiterter Gebrauch

Die Änderung sowie die Rückführung der maschinell lesbaren Software in die Quellsprache (soweit nicht für die Interoperabilität gemäss Art. 21 URG zwingend notwendig) bedürfen des vorgängigen schriftlichen Einverständnisses des Lizenzgebers.

7. Weitergabe der Software

Die Lizenz darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers an Dritte weitergegeben werden. Insbesondere darf der Lizenznehmer die ihm zugestellten Login-Daten nicht weitergeben und er ist gehalten, diese vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Er haftet dafür, dass Dritte sich nicht mittels seiner Login-Daten Zugang zur Software verschaffen und für allfällige, aus einem solchen Zugang entstehende Schäden.

8. Unerlaubter Gebrauch

Die Verletzung der Bestimmungen über den erweiterten Gebrauch (Ziff. 6) und die Weitergabe der Software (Ziff. 7) stellt einen Eingriff in die geschützten Rechte des Lizenzgebers dar, wobei für jede unautorisierte zusätzliche Nutzung oder Weitergabe der Software der doppelte Betrag der ordentlichen Lizenzgebühr durch den Lizenzgeber zu zahlen ist, unter Vorbehalt des Ersatzes weiteren Schadens und der zivil- und strafrechtlichen Sanktion einer Schutzrechtsverletzung.

9. Rechte an der Software

Der Lizenzgeber ist Inhaber der Urheber- und Erfindungsrechte an der Software und der Lizenznehmer anerkennt diese immateriellen Rechte. Dem Lizenznehmer stehen lediglich die in diesem Vertrag ausdrücklich eingeräumten Online-Nutzungsrechte an der Software zu. Unter keinen Umständen erwirbt der Kunde Urheber- oder andere gewerbliche Schutzrechte an der Software oder diesbezügliche Markenrechte zu Eigentum.

10. Sicherungsmassnahmen

Der Lizenznehmer ergreift die erforderlichen organisatorischen und technischen Massnahmen, um Login-Daten und die Dokumentation vor ungewollter Preisgabe bzw. Zugriff, Diebstahl oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen.

11. Lizenznehmer-Verantwortung

Die Verantwortung für Beschaffung und Unterhalt eines für die Verwendung der Software geeigneten Informatiksystems (Lizenznehmersystem) und die durch deren Einsatz erzeugten Resultate resp. deren Weiterverwendung liegen alleine beim Lizenznehmer. Der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

12. Zusätzliche Leistungen

Leistungen im Zusammenhang mit der Anpassung der Software an besondere Bedürfnisse des Lizenznehmers, Einführung und Schulung des Personals des Lizenznehmers, Beratung bei Anwendungsproblemen, Wartung und Pflege der Software, Lieferung zusätzlicher Exemplare gedruckter Dokumentationen werden vom Lizenzgeber aufgrund besonderer Abrede oder unter einem separaten Dienstleistungsvertrag erbracht, wobei es dem Lizenzgeber freigestellt ist, entsprechende Leistungen zu erbringen.

13. Gewährleistung und Haftung

Der Lizenznehmer akzeptiert, dass neue Releases der Software ohne weiteres aufgeschaltet werden und sich die Funktionalität ändern kann.Der Lizenzgeber bestätigt, dass neue Releases vor Aufschaltung gemäss den im Betrieb des Lizenzgebers angewendeten Verfahren in Bezug auf das Vorhandensein von sogenannten „Viren“ geprüft worden ist. Der Lizenzgeber bemüht sich gemeldete Mängel innert einer angemessenen Frist zu beheben. Soweit nach geltendem Recht zulässig schliesst der Lizenzgeber jede ausdrückliche oder stillschweigende Garantie betreffend der Software aus und übernimmt keinerlei Haftung(auch nicht Dritten gegenüber) hinsichtlich der in der Software enthaltenen Informationen.Die Lizenz berechtigt zur Nutzung der Software wie vorhanden.Bugs in der Software berechtigen nicht zu einer teilweisen oder ganzen Rückerstattung der Lizenzgebühr.Jede Haftung für die Nutzung der Software und der infolge Verwendung der Software erzeugten Resultate / Berechnungen, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.Der Lizenzgeber kann daher weder für direkte oder indirekte Schäden, noch für Begleit – oder Folgeschäden haftbar gemacht werden, die aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software, wie auch aus der Leistung von Unterstützungsdiensten oder dem Ausbleiben solcher Dienste entstehen könnten, und dies selbst dann nicht, wenn der Lizenzgeber über allfällige derartige Schäden informiert wurde.

14. Betrieb der Software

Die Software läuft auf einem Server in der CH. Dadurch ist eine hohe Verfügbarkeit sichergestellt. Betriebsunterbrüche sind aber trotzdem möglich. Der Lizenznehmer kann gegenüber dem Lizenzgeber keine Ansprüche infolge Betriebsunterbrüche geltend machen, insbesondere nicht bei vorangekündigten Wartungsarbeiten.

15. Verantwortung und Projektdaten

Alle online durchgeführten Berechnungen werden auf dem Server des Lizenzgebers gespeichert. Die Daten sind nur für den jeweiligen Lizenznehmer zugänglich. Die Verantwortung für die Projektdaten liegt alleine beim Lizenznehmer. Zur Datensicherung muss er nach erfolgter Eingabe und/oder Berechnung alle Daten downloaden und bei sich sichern. Die Daten auf dem Server des Lizenzgebers können jederzeit und ohne Vorankündigung gelöscht werden. Der Lizenzgeber geht davon aus, dass der Lizenznehmer sowohl die Input-, als auch die Output-Daten in Papierform archiviert. Es besteht kein Anspruch, dass Projektdateien zu einem späteren Zeitpunkt geöffnet werden können. Die sukzessive Erweiterung und Verbesserung der Software kann zur Folge haben, dass bereits erstellte Projektdateien mit der aktuellsten Version der Software nicht geöffnet werden können. Für diesen Fall bietet der Lizenzgeber einen Datenbank-Update-Service an.

16. Vertragsdauer und Kündigung

Die abgeschlossene Bestellung gilt für ein Jahr (365 Tage). Für das folgende Jahr wird der Lizenznehmer kontaktiert und erhält die Möglichkeit, die Lizenz für ein weiteres Lizenzjahr zu erneuern. Ohne Erneuerung verfällt die Lizenz ohne weiteres. Der Lizenznehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sich der Lizenzgeber das Recht vorbehält, keine Verlängerung der Lizenz einzuräumen und die mit der Lizenz zur Verfügung gestellten Dienstleistungen bei Beendigung der Lizenz unterbricht oder einstellt.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Oeschgen, Schweiz.

Oeschgen, 1. Mai 2022